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Verkehrsministerkonferenz Aufgaben und Arbeitsweise

Foto: Collage mit Fußgängern, Straßenbahn, Fahrräder

© machart-bremen.com, BSAG

Die Verkehrsministerkonferenzen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Sie werden vom/von der Verkehrsminister*in beziehungsweise –senator*in desjenigen Landes einberufen, der/die für jeweils 2 Jahre zum/zur Vorsitzenden der VMK bestimmt worden ist.

Die VMK ist ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit der Länder untereinander. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben.

Ziel der VMK ist es weiter, diejenigen verkehrspolitischen Themen zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die Konferenz befasst sich mit sämtlichen verkehrspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Jedes Land kann Themen zur Beratung anmelden.

Obwohl der Bundesminister für Digitales und Verkehr als Gast an den Konferenzen teilnimmt, werden seine eigenen Themenwünsche in der Tagesordnung der VMK berücksichtigt.

Die Beschlüsse entfalten nur Bindungswirkung, wenn sie einstimmig gefasst werden. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder. Der Bundesminister für Digitales und Verkehr ist nicht stimmberechtigt.

Zur Vorbereitung ihrer Sitzungen stützt sich die VMK auf die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder (GKVS). Daneben gibt es in ihrem Geschäftsbereich sechs ständige Länderarbeitskreise (zum Beispiel zur Bahnpolitik oder zur Straßenbaupolitik) und Bund-Länder-Fachausschüsse, die der GKVS zuarbeiten.

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